Rechtsicheres Bereitstellen von Produkten auf dem Markt
Produktrecht
Die Umweltkanzlei bietet Unternehmen kompetente Beratung, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Produkthaftungsrisiken zu minimieren.
Unsere Lösungen im Detail
1. Produktsicherheit
Produkte dürfen weder die Gesundheit noch die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden.
Deshalb sind Hersteller und Inverkehrbringer gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte sicherzustellen.
Besonders hohe Anforderungen gelten für Produkte, die von Privatpersonen verwendet werden, sowie für Produkte mit sicherheitsrelevanten Funktionen.
mehr erfahren
Neben den allgemeinen Sicherheitsanforderungen gelten für bestimmte Produktarten oder Verwendungszwecke zusätzliche, spezifische Vorschriften. In der Praxis treffen oft mehrere Regelwerke gleichzeitig auf ein Produkt zu.
Beispiele für solche Vorschriften sind:
die Spielzeug-Richtlinie,
die Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
und die Ökodesign-Verordnung.
Kinderspielzeug unterliegt besonders strengen Anforderungen, da Kinder Gefahren nicht immer erkennen können. Durch gesetzliche Vorgaben werden Hersteller verpflichtet, diesen Schutz sicherzustellen.
Elektrische und elektronische Geräte müssen so gebaut sein, dass sie sich gegenseitig nicht durch elektromagnetische Felder stören – und dass Menschen vor solchen Feldern geschützt sind. Dafür gelten technische Mindestanforderungen, die der Hersteller einhalten muss.
Die Ökodesign-Vorschriften legen für bestimmte Produktgruppen Anforderungen fest, um den Energieverbrauch zu senken, Umweltbelastungen zu reduzieren und einen Mindeststandard für Effizienz und Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Für viele dieser Produkte ist der Nachweis der Rechtskonformität durch das CE-Zeichen verpflichtend. Damit bestätigt der Hersteller, dass alle einschlägigen Anforderungen erfüllt wurden.
2. Marktfähigkeitsprüfung / Product Compliance
Produkte gelten als verkehrsfähig, wenn sie alle anzuwendenden Vorschriften entsprechen. Damit Sie als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer keine Probleme mit den Marktaufsichtsbehörden bekommen, sollten Sie alle für das Produkt anzuwendenden Vorschriften kennen. Der Nachweis der Verkehrsfähigkeit ist auch wichtig im Falle, dass ein Schaden durch das Produkt entsteht, da sonst das Thema der Produkthaftung unkalkulierbar wird.
mehr erfahren
Unsere Leistungen
Wir finden heraus, welche Vorschriften für Ihr Produkt gelten.
Dafür erstellen wir eine übersichtliche Liste mit allen relevanten Regelungen.Wir prüfen, welche rechtlichen Anforderungen sich daraus ergeben.
Sie erhalten eine Einschätzung, ob Ihr Produkt alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, um verkauft werden zu dürfen. Auf Wunsch erstellen wir zusätzlich eine To-do-Liste mit den nächsten notwendigen Schritten.Wir überprüfen Ihre Produktunterlagen und Kennzeichnungen.
Dazu gehören z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen und Prüfzertifikate. Wir kontrollieren, ob alles den gesetzlichen Anforderungen entspricht – und geben Ihnen eine klare Liste mit Empfehlungen, was ggf. noch angepasst werden muss.
3. Scope: Änderung von Rechtsvorschriften
Nichts ist statisch. Insbesondere ändern sich Vorschriften mehr oder weniger regelmäßig. Um die geänderten Vorschriften bei Ihren Produkten zu berücksichtigen, ist es notwendig, über diese Änderungen informiert zu sein.
Hierbei sind sowohl die europäischen als auch die nationalen Vorschriften zu berücksichtigen.
mehr erfahren
Unsere Leistungen
- Erstellung einer Liste mit geänderten Vorschriften
(Titel, Quelle, kurze Inhaltsangabe) - Individuelle Anpassung der Liste gemäß Vereinbarung und Kenntnis des Produktportfolios mit Umsetzungshinweisen
(betroffene Produkte, mögliche Maßnahmen, zu beachtende Termine)
- Auswahl der zu betrachtenden Rechtsbereiche
- Festlegung der Produktpalette
- Wahl der Detailtiefe
- Monatlicher oder quartalsweiser Berichtszeitraum
4. Produktverantwortung
Produkte werden nach ihrer Nutzungszeit zu Abfällen. Um diese Abfälle einer Wiederverwertung zuführen zu können, sind bestimmte Anforderungen einzuhalten. Die Umsetzung wird über Vorschriften zu Produktverantwortung den Herstellern übertragen.
Diese Vorschriften sind neben den Produktsicherheitsvorschriften bei der Konzeption von Produkten einzubeziehen. Hierzu zählen auch Rücknahmeverpflichtungen sowie umweltgerechtes Recycling oder Beseitigen.
mehr erfahren
Unsere Leistungen
- Regulatorische Prüfung
Wir analysieren, welche gesetzlichen Pflichten (z. B. ElektroG, VerpackG) für Ihr Produkt gelten. - Beratung und Umsetzug
Unterstützung bei der umweltgerechten Produktgestaltung, Rücknahme- und Recyclingkonzepten sowie bei der Registrierung und Nachweisführung. - Klare Handlungsempfehlungen
Sie erhalten verständliche To-do-Listen mit konkreten Maßnahmen – praxisnah und umsetzbar.
5. Elektrogeräte und Batterien
Für Elektrogeräte und Batterien gibt es sowohl auf EU-Ebene als auch in den einzelnen Ländern Regeln – und zwar sowohl für das Produkt selbst als auch für dessen Entsorgung.
Neu ist: Die EU hat mit einer neuen Verordnung erstmals beides – also Produkt und Abfall – bei Batterien in einem einzigen Gesetz geregelt. Die Vorgaben für die Herstellung und das Inverkehrbringen gelten jetzt in allen EU-Ländern einheitlich. Wenn es aber um die Frage geht, wer später für die Entsorgung zuständig ist, bleibt das Sache der einzelnen Länder. Das heißt: Hier gelten weiterhin nationale Vorschriften, die man kennen und einhalten muss.
Bei Elektrogeräten ist es komplizierter: Die Regeln für Herstellung und Verkauf sind derzeit in verschiedenen EU-Richtlinien verteilt. Auch für die Entsorgung gibt es unterschiedliche Regelungen. Weil es viele verschiedene Arten von Elektro- und Elektronikgeräten gibt, wird es wohl auch in Zukunft nötig sein, die einzelnen Gesetze der Mitgliedsländer genau im Blick zu behalten.
mehr erfahren
Unsere Leistungen
- Unterstützung bei der Einordnung von Elektrogeräten und Batterien
und bei der Umsetzung von Herstellerpflichten
(Registrierung, Mengenmeldung, Jahres-Statistik-Mitteilung, Erstellung Rücknahmekonzept usw.) - Beratung zu spezifischen Fragestellungen
hinsichtlich z.B. der Kennzeichnung, Rücknahmepflichten, Hinterlegung insolvenzsichere Garantie usw. - Bestätigung von Eigenrücknahmen gemäß § 27 (1) Nr. 4 ElektroG:
In Zusammenarbeit mit der ArGe Umweltkanzlei / SVB Widmayer
6. Verpackungen
Verpackungen gehörten zu den ersten Produktgruppen, für die gesetzliche Vorgaben zur Produktverantwortung eingeführt wurden.
In Deutschland wurden diese Regelungen historisch anders umgesetzt als bei Elektrogeräten oder Batterien – obwohl die Grundprinzipien ähnlich sind. Besonders wichtig ist hier die Frage:
Handelt es sich um eine systembeteiligungspflichtige Verpackung oder nicht?
Ab dem 12. August 2026 tritt zusätzlich eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Anforderungen europaweit vereinheitlicht und erweitert.
mehr erfahren
Unsere Leistungen
- Beratung von Vertreibern bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes und Klärung spezifischen Fragestellungen
- Abgrenzung Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger / nicht schadstoffhaltiger Füllgüter und Verkaufsverpackungen
- In Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen nach VerpackG:
Prüfung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich bin Hersteller, Importeur oder Händler – was muss ich beachten?
Viele Unternehmen wissen nicht genau, welche Rolle sie im rechtlichen Sinne einnehmen und welche Pflichten sich daraus ergeben.
Wir analysieren Ihre Position in der Lieferkette und zeigen Ihnen ganz konkret, welche gesetzlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen.
Ich bin mir nicht sicher, ob mein Produkt alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt – was kann ich tun?
Unsicherheit ist hier völlig normal – gerade bei komplexen Produkten oder wechselnden Normen.
Wir führen eine Marktfähigkeitsprüfung durch, ordnen Ihr Produkt rechtlich ein und stellen Ihnen eine strukturierte To-do-Liste mit allen relevanten Anforderungen zur Verfügung.
Welche Unterlagen brauche ich, falls eine Marktaufsichtsbehörde mein Produkt überprüft?
Im Fall einer Kontrolle kommt es auf vollständige und normgerechte Dokumente an.
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Aktualität der Normen, formale Vollständigkeit und inhaltliche Plausibilität – damit Sie im Ernstfall rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Unser Ansprechpartner für Ihr Projekt

Dr. Hans-Jürgen Streibel
Fallbeispiel
Ausgangslage
Ein Kunde kam mit zwei Produkten zu uns, bei denen Unsicherheit über die gesetzliche Einordnung bestand. Im Raum standen Anforderungen aus den Bereichen Biozidprodukte, Medizinprodukte und Kosmetika – jeweils mit ganz unterschiedlichen rechtlichen Folgen.
Unsere Lösung
Wir analysierten beide Fälle sorgfältig und zogen zuständige Behörden hinzu – auf Wunsch des Kunden anonymisiert. Durch gezielte Anfragen und Vergleiche mit ähnlichen Fällen konnten wir fundiert klären, welche Rechtsvorschriften tatsächlich gelten – und welche nicht.
Das Ergebnis
Die betreffenden Produkte konnten rechtssicher und pragmatisch eingeordnet werden.
Aufwendige Zulassungs- und Prüfverfahren wurden vermieden.
Der Kunde profitierte von einer spürbaren Kostenreduktion und einem beschleunigten Marktzugang.
Insgesamt ergaben sich Einsparungen im deutlich fünfstelligen Bereich.

Sie sind unsicher, wie Ihr Produkt rechtlich einzuordnen ist?
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Bei uns erhalten Sie professionelle Beratung: Diskret, zielgerichtet und verständlich.
Treten Sie mit uns in Kontakt: Beratungsgespräch buchen
Vorschriften
- Produktsicherheitsverordnung - Verordnung (EU) 2023/988
- Batterieverordnung - Verordnung (EU) 2023/1542
- Ökodesign-Verordnung - Verordnung (EU) 2024/1781
- Spielzeugrichtlinie - Richtlinie 2009/48/EG
- WEEE-Richtlinie - Richtlinie 2012/19/EU
- EMV-Richtlinie - Richtlinie 2014/30/EU
- RoHS-Richtlinie - Richtlinie 2011/65/EU
Weitere Lösungen der Umweltkanzlei im Überblick