Gefahrstoffe

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Gefahrstoffe

Geht es bei Ihnen um spezielle, beißende, giftige oder ätzende Stoffe?
Kurz: um Gefahrstoffe und Gefahrgut?

Wir wissen, worauf es ankommt – bei der Lagerung und beim Transport hochsensibler Stoffe und Materialien stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Unsere Lösungen im Detail

Wir beraten Sie zu allen regulatorischen Anforderungen rund um Lagerung, Kennzeichnung und Handhabung gefährlicher Stoffe und Gemische. Dabei denken wir weiter: Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie angrenzende Rechtsbereiche fließen stets mit ein. Für Unternehmen, die nicht nur sicher, sondern auch verantwortungsvoll handeln wollen.

1. Sicherheitsdatenblatt

Produkte dürfen weder die Gesundheit noch die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden. Deshalb sind Hersteller und Inverkehrbringer gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte sicherzustellen.

Bei gefährlich eingestuften Stoffen und Gemischen ist die Übermittlung eines vollständigen und normgerechten Sicherheitsdatenblatts an gewerbliche Abnehmer zwingend erforderlich.

Dieses Dokument bildet die Grundlage für eine sachgerechte Handhabung und informiert detailliert über die von dem Produkt ausgehenden Gefahren. Es beschreibt weiter die daraus resultierenden erforderlichen Schutzmaßnahmen, geeignete persönliche Schutzausrüstung, Lagerbedingungen, Transportkennzeichnung sowie die umweltgerechte Entsorgung. 

Unsere Leistungen

  1. Professionelle Einstufung nach CLP-Verordnung
    Sie stellen uns Ihre Rezeptur zur Verfügung. Wir übernehmen die fachgerechte Einstufung Ihres Gemischs in die Gefahrenkategorien gemäß aktueller CLP-Verordnung.

  2. Erstellung internationaler Sicherheitsdatenblätter
    Auf Basis Ihrer Rezeptur oder des vorhandenen Sicherheitsdatenblatts erstellen wir vollständige und rechtskonforme Sicherheitsdatenblätter für die EU sowie für ausgewählte Märkte weltweit.

2. Kennzeichnungen

Für Gefahrstoffe müssen Kennzeichnungselemente wie Piktogramme, Gefahren- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett angegeben werden. Die Kennzeichnung erfolgt in der Amtssprache des jeweiligen Landes, in dem das Produkt verkauft und verwendet wird.

Unsere Leistungen

  1. Bereitstellung von Kennzeichnungselementen
    Bereitstellung aller erforderlichen Kennzeichnungselemente für Ihre Etiketten.
  2. Prüfung von Layouts und Labels
    Fachgerechte Prüfung von Layouts und Labels nach aktuellen Vorgaben.

 

3. UFI-Code und PCN-Meldung

Importeure und nachgeschaltete Anwender gefährlicher Gemische müssen ihre Produkte mit einem UFI-Code (Unique Formula Identifier) kennzeichnen. Zusätzlich ist eine PCN-Meldung (Poison Center Notification) erforderlich, bei der relevante Informationen wie Gefahren- und Sicherheitshinweise an die zuständigen nationalen Stellen (z.B. BfR für Deutschland) übermittelt werden. Im Notfall ermöglicht der UFI-Code einen schnellen Zugriff auf die gemeldeten Produktinformationen.

Unsere Leistungen

  1. Erstellung des UFI-Codes
    Wir generieren den eindeutigen UFI-Code für Ihre Produkte und bereiten diesen für die anschließende PCN Meldung vor.

  2. Durchführung der PCN-Meldung
    Wir übernehmen die vollständige PCN Meldung bei den zuständigen Stellen auf Basis Ihres Sicherheitsdatenblatts sowie weiterer Produktinformationen wie Verpackungsgrößen und Produktkategorien.

4. Lagerung

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen gelten klare technische und organisatorische Anforderungen. Abhängig von Stoffeigenschaften, Lagermengen und den baulichen Gegebenheiten vor Ort können z. B. Löschwasserrückhaltung, Medientrennung oder spezielle Lagerbereiche erforderlich sein.

Eine rechtskonforme und praxisgerechte Lagerung schützt nicht nur Mensch und Umwelt, sondern ist auch Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb.

Unsere Leistungen

  1. Individuelles Lagerkonzept
    Wir entwickeln ein passgenaues Lagerkonzept unter Berücksichtigung aller Vorschriften.

  2. Gefahrstofflagerhandbuch
    Wir erstellen ein vollständiges Handbuch für Behörden, Audits und den Arbeitsschutz.

  3. Fachberatung zur Lagerung
    Wir beantworten Ihre Fragen zur Lagerung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Materialien.

5. Umgang mit Gefahrstoffen

Arbeiten Beschäftigte mit Gefahrstoffen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es, potenzielle Risiken für Gesundheit und Sicherheit frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Dazu gehören unter anderem die Auswahl passender persönlicher Schutzausrüstung, die Erstellung verständlicher Betriebsanweisungen sowie die Bereitstellung relevanter Sicherheitsdatenblätter. Ebenso wichtig ist eine regelmäßige, praxisnahe Unterweisung der Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Unsere Leistungen

  1. Externer Gefahrstoffbeauftragter
    Wir stellen Ihrem Unternehmen einen externen Gefahrstoffbeauftragten und entlasten Sie zuverlässig im Tagesgeschäft.

  2. Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
    Wir begleiten Sie fachlich bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe.

  3. Erstellung von Betriebsanweisungen
    Wir erstellen klare und rechtssichere Betriebsanweisungen, die Ihre Mitarbeitenden sicher durch den Arbeitsalltag führen.

  4. Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen
    Wir schulen Ihre Mitarbeitenden praxisnah im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und führen erforderliche Unterweisungen durch.

  5. Gefahrstoffkataster
    Wir erstellen und pflegen Ihr Gefahrstoffkataster als vollständige und aktuelle Dokumentation aller eingesetzten Gefahrstoffe.

6. Gefahrguttransport

Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind, werden entsprechende Pflichten als Beteiligter gemäß Gefahrengutrecht zugewiesen.
Diese Pflichten werden im ADR geregelt und mit dem Gefahrengutbeförderungsgesetz in Deutschland umgesetzt. Jedes Unternehmen, das am Transport gefährlicher Güter nach ADR beteiligt ist, muss nach § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) einen Gefahrgutbeauftragen schriftlich bestellen. Ausnahmen hierzu finden sich im § 2 GbV.

Unsere Leistungen

  1. Externer Gefahrgutbeauftragter
    Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, der alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig für Ihr Unternehmen erfüllt.

  2. Professionelle Produktklassifizierung
    Wir übernehmen die fachgerechte Klassifizierung Ihrer Produkte nach geltendem Gefahrgutrecht und sorgen für rechtskonforme Einstufung.

  3. Beratung zu Kennzeichnung und Verpackung
    Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Kennzeichnung und zugelassenen Verpackungen, damit Ihre Sendungen sicher und vorschriftsgemäß unterwegs sind.

  4. Erstellung aller Transportdokumente
    Wir kümmern uns um die vollständige und korrekte Zusammenstellung aller erforderlichen Beförderungspapiere.

  5. Mitarbeiterschulung für den Gefahrgutbereich
    Wir schulen Ihr Personal praxisnah und zielgerichtet im sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten und den aktuellen Vorschriften.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Begriff Gefahrstoff stammt aus dem Arbeitsschutz und bezieht sich auf Gefahren, die bei der Verwendung eines Stoffes oder Gemisches am Arbeitsplatz entstehen können. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten.

Gefahrengut hingegen kommt aus dem Transportwesen und beschreibt Gefahren, die bei der Beförderung auftreten können. Ob ein Stoff z. B. reizend ist, spielt für den Transport meist keine Rolle – im Arbeitsschutz hingegen kann genau das zu konkreten Schutzmaßnahmen führen.

Ein Sicherheitsdatenblatt enthält alle wichtigen Infos über ein Produkt, das gefährliche Stoffe enthält – zum Beispiel, wie man es sicher lagert, verarbeitet oder im Notfall reagiert. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft dabei, Mitarbeitende, Umwelt und Betrieb zu schützen.

Der UFI-Code (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger Code, der auf dem Etikett eines Produkts angebracht ist und eine chemische Mischung eindeutig identifiziert. Im Notfall, etwa bei einem Unfall, können dank dieses Codes schnell die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden, da die genaue Zusammensetzung des Produkts sofort bekannt ist. Ohne UFI-Code kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Ein Produkt gilt als Gefahrengut, wenn es beim Transport eine Gefahr für Menschen, die Umwelt oder Sachen darstellen kann. Dazu zählen zum Beispiel entzündliche, ätzende oder giftige Stoffe. Eine korrekte Einstufung ist notwendig, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit zu gewährleisten.

Betriebsanweisungen sollten regelmäßig überprüft und bei Änderungen unverzüglich angepasst werden, mindestens jedoch einmal jährlich. Auch Unterweisungen für Mitarbeitende müssen mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden – oder immer dann, wenn sich relevante Änderungen ergeben, zum Beispiel durch neue Produkte, Arbeitsverfahren oder Abläufe.

6. Eine Aufzählung kann auch vorkommen

Wir prüfen die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf Korrektheit und beraten hierzu. Obwohl viele Kennzeichnungen harmonisiert sind, gibt es bei bestimmten Produkten auch zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen. Insbesondere können Kennzeichnungen notwendig sein, die nicht durch das Produktrecht gefordert werden, aber für eine Marktfähigkeit notwendig sind.

7. Downloads

Unser Ansprechpartner für Ihr Projekt

Fallbeispiel

Ausgangslage

Ein Abfallwirtschaftsbetrieb stand erstmals vor der Aufgabe, Verantwortung nach dem internationalen Gefahrguttransportrecht (ADR, IMDG, IATA) bzw. den nationalen Umsetzungen (z.B. EGVSEB) zu übernehmen.
Die bestehenden Dienstleistungsverträge mit Entsorgern waren komplex und ließen offen, wer genau welche Funktionen – wie Absender, Verpacker, Verlader oder Transporteur – im Rahmen des Gefahrguttransports übernehmen sollte. Klare Zuständigkeiten für Einstufung, Verpackung, Verladung und Transport fehlten, was Unsicherheiten und Risiken im Tagesgeschäft mit sich brachte.

Unsere Lösung

Wir führten eine detaillierte Analyse der Sammel-, Bereitstellungs- und Transportprozesse sowie der Vertragsstrukturen durch. Dabei identifizierten wir die entscheidenden Schnittstellen und ordneten die Aufgaben der Gefahrgutklassifizierung, der korrekten Verpackung und Kennzeichnung eindeutig zu. Die Analyse umfasste auch die Bestimmung der Ladungszusammensetzung, die mögliche Nutzung von Sondervorschriften des ADR sowie die Anforderungen an die Beförderungseinheit (Kennzeichnung, 1000-Punkte-Regel, Begleitdokumente, Fahrerschulung). Zusätzlich passten wir die Betriebsanweisungen im Betriebshandbuch an die neue Situation an.

Das Ergebnis:

  • Durch unsere praxisnahe Übersicht konnten Gefahrgüter und Sondervorschriften sicher und alltagstauglich umgesetzt werden.

  • Die Dienstleistungsverträge wurden durch klare Zuständigkeiten effizienter gestaltet.

  • Unsere Mustervorlagen und Schulungen sorgten für sichere Prozesse und gut geschultes Personal.

  • Durch optimierte Verpackungs- und Transportprozesse wurde die Sicherheit erhöht und die Betriebseffizienz deutlich gesteigert.

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