Hintergrund
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, flächendeckend Sammelstellen (Annahmestellen, Wertstoffhöfe) für Wertstoffe wie Elektroaltgeräte vorzuhalten. Infrastruktur (Bevölkerungsdichte, Hol- und Bringsysteme, kommunale Verwaltungsorganisation) bedingen unterschiedliche Lösungskonzepte im Rahmen der LAGA-Richtlinie M31 zu den technisch-organisatorischen Anforderungen.
Ein Gesamtüberblick - von den statistischen Erhebungen abgesehen - fehlt in nahezu allen Bundesländern.
Vorgehensweise
Die Teilnahme an einem Projektsteuerkreis und die offene Kommunikation gegenüber den örE ermöglichten eine gute Vorbereitung der Bestandsaufnahme. Mit Hilfe eines Auditfragebogens wurden alle Aspekte der LAGA-Richtlinie M31 überprüft.
Dabei wurden auch solche Themen angesprochen, die nicht in der Zuständigkeit der Abfallbehörde, sondern der Wasserbehörden (VAwS-Anlagen) und des Arbeitsschutzes (Gefahrstoffe) liegen.
Durch die Befragung der örtlich tätigen Mitarbeiter konnten auch Schwachstellen identifiziert werden, die wesentlich durch den persönlichen Kenntnisstand und die Mitarbeitermotivation verursacht sind.
Ergebnis
Alle Ergebnisse und Bewertungen wurden in einer Datenbank zusammengefaßt und unter einer Vielzahl von Aspekten ausgewertet. Der schließlich erstellte Abschlußbericht enthält nicht nur Hinweise, sondern als Schlußfolgerung auch Empfehlungen aus Sicht des leitenden Gutachters an die Regierungspräsidien und das Umweltministerium.
Besonderheit
Ein vergleichbares Projekt wurde auch in einem weiteren Bundesland durchgeführt. Dabei wurden auch die sich aus der Neufassung des ElektroG vom 20.10.2015 sowie aus dem aktuellen Stand der Überarbeitung der LAGA-Mitteilung M31 ergebenden Änderungen miteinbezogen. Solche Projekte empfehlen sich auch für andere Bundesländer und bieten im Einzelfall auch die Möglichkeit und den Anlaß, die Dienstleistungsverträge mt der Entsorgungswirtschaft zu überprüfen und auch dort entsprechende Qualitätsüberprüfungen der "Lieferanten" durchzuführen.