Sicherheit in allen Produktfragen Es gibt unendlich viele Produkte! Produkte werden hergestellt ... ... verpackt ... ... transportiert ... ... verkauft ... ... benutzt ... ... entsorgt ... ... und recycelt. In jedem dieser Schritte beeinflussen endlos viele Bestimmungen und Vorgaben die Sicherheit des Produktes. Diejenigen, die Verantwortung dafür tragen, kommen sich vor wie in einem Vorschriften-Schungel. Die Umweltkanzlei kennt sich aus und hilft Ihnen, sicher zu gehen. Die Umweltkanzlei kennt sich aus und hilft Ihnen, sicher zu gehen.

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Wir helfen als Beratungs- und Prüfgesellschaft unseren Kunden, ihre Hersteller- und Produktverantwortung sicher und effizient wahrzunehmen. Dabei unterstützen wir in allen Umweltfragen mit Lösungen aus einer Hand. Unsere Vision ist es, die Komplexität des technischen Wissens und der vielfältigen Rechtsanforderungen für Hersteller, Vertreiber und Recycler zu entschlüsseln und damit ein Ansprechpartner für interdisziplinäre Aufgaben zu sein.

Unser Team aus Spezialisten aller relevanten Fachbereiche in diesem Umfeld freut sich auf Ihre Anfrage.

13.12.2024

Hochschule Nordhausen und Umweltkanzlei starten gemeinsame Kooperation für duales Studium

Die Hochschule Nordhausen und die Umweltkanzlei haben einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, um Studierenden, insbesondere des Studiengangs Umwelt- und Recyclingtechnik, praxisorientierte Studienmöglichkeiten zu bieten.
05.04.2023

Neue Gefahrenklassen in der CLP-Verordnung

Mit der am 31. März 2023 veröffentlichten Verordnung (EU) 2023/707 wurde die CLP-Verordnung in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen geändert. Hierbei
18.11.2022

Neue Kennzeichnungspflicht für b2b-Elektrogeräte ab 1. Januar 2023

Hersteller von b2b-Elektrogeräten haben ab dem 1. Januar 2023 ihre Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht geht aus dem Elektrogerätegesetz hervor und besteht bereits für b2c
19.05.2022

Erweiterte Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von Verpackungen ab 1. Juli 2022

Für Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Um- und Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, besteht bereits seit 2019 die Pflicht sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Aufgrund der Novellierung des Verpackungsgesetzes