Elektrogeräte, Batterien

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Stephanie Melchers
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Elektrogeräte und Batterien gehören derzeit in Fachkreisen wohl zu den am meist diskutierten alltäglichen Gegenständen, wenn es um die Einordnung zur Registrierung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen bis hin zur korrekten Erfassung und Entsorgung geht.

 

Nicht zuletzt haben hierzu die Diskussionen zur bevorstehenden nationalen Umsetzung der  novellierten WEEE-Richtlinie beigetragen, wie beispielsweise den Ausbau der kommunalen Erfassung, die Rücknahmepflicht über den Handel sowie die Anforderungen für optierte Sammelstellen. Fachübergreifend kamen Anforderungen bei der Sammlung und Behandlung von Elektrogeräten nach diversen DIN Vorschriften sowie ADR Anforderungen für erfasste lithiumhaltige Batterien/Akkus hinzu, was die Umsetzung der WEEE-Richtlinie noch anspruchsvoller gestaltet.

Alle Akteure im gesamten Lebenszyklus von Elektrogeräten/Batterien, angefangen vom Produzenten, dem Erstinverkehrbringer oder Importeur, dem Händler und Nutzer sowie dem Erfasser und Entsorger sind verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten, um Abfälle und Schadstoffe zu vermeiden, materialbezogene Ressourcen zu schonen und Recyclingkreisläufe zu schließen. Anforderungen hierzu sind in der Richtlinie WEEE über Elektro- und Elektronikgeräte und der Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren festgelegt, die beispielsweise in Deutschland durch das ElektroG bzw. BattG in das nationale Recht umgesetzt werden.

Wir unterstützen Hersteller, Handel und Entsorger ebenso wie Fachgremien und Behörden bei der Umsetzung der hieraus resultierenden Anforderungen:

Einige Themenschwerpunkte:

  - Erweiterung der Erfassungsstrukturen in Kommunen

  - Pflichtrücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten durch den Handel

  - Erfassung und Transport von Batterien und Akkumulatoren nach ADR

     Gesichtspunkten

  - Auditierung von kommunalen Sammelstellen im Auftrag der Länder

  - Schulung von Mitarbeitern öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

  - Prüfung von WEEE Behandlungsanlagen nach neuen DIN-Standards

  - Testierung zur geprüften Vernichtung von Daten nach DIN 66399

  - Fachbeiträge über Kongresse / Arbeitskreis

Schicken Sie uns Ihre konkreten Fragen. Wir beraten Sie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich „Elektrogeräteentsorgung“ und garantieren Ihnen durch unsere Unabhängigkeit eine optimale Betreuung zur Verwirklichung Ihrer Ziele.

Gerne können Sie auch online erste Fragen klären - nutzen Sie unseren Fragebogen.

Unsere Dienstleistungen

Bestätigung von Eigenrücknahmen

Sie benötigen Bestätigungen Ihrer Eigenrücknahmen nach § 27 (3) ElektroG zur Reduzierung Ihrer Abholmengen aus kommunaler Sammlung? Wir überprüfen im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit Ihre Mengenmeldungen nach § 27 (1) Nr. 1 bis 9 ElektroG und stellen Hersteller-Bestätigungen nach § 27 (3) ElektroG aus. Erfahren Sie mehr

Erstbehandlungsanlage / Entsorgungsfachbetrieb

Wir zertifizieren Ihre Erstbehandlungsanlage gem. § 21 ElektroG unter Berücksichtigung der technischen Eignung und des Monitorings. Diese Zertifizierung ist auch in Kombination mit der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb möglich. Erfahren Sie mehr

Sichere Datenträgervernichtung

Sie sind Dienstleister zur Erfassung oder zur Entsorgung von Datenträgern, die vertrauliche Daten enthalten, wie zum Beispiel Festplatten, CDs / DVDs, USB-Sticks, Handys, Magnetbänder, ID-Karten, Speicherkarten, Patientenakten, Filme, Röntgenbilder, Mikrofilme. Sie garantieren Ihren Kunden die Vernichtung von sensiblen Daten durch Löschen bzw. Überschreiben der Daten (Softwarelösungen) oder die Datenträger werden durch Ihre Zerkleinerungsaggregate in bestimmte Partikelgrößen (Sicherheitsstufe) aufgeschlossen. Wir auditieren Ihren Entsorgungsprozess zur sicheren Vernichtung von Daten. Die Grundlagen hierzu werden durch die Normen DIN 66399 -1 bis -3, DIN EN 15713: 2009 sowie dem BSI IT-Grundschutzhandbuch vorgegeben. In Ihrer Vorbereitung zur Auditierung unterstützen wir Sie gerne bei der Bestimmung der Partikelgrößen „Sicherheitsstufe“ gem. DIN 66399-2, die Ihre Aggregate in Bezug auf die verschiedenen Materialarten erreichen. Erfahren Sie mehr

WEEE-Management / Batterien-Management

Wenn Sie Elektrogeräte und Batterien herstellen oder importieren, in Deutschland oder in anderen Staaten vertreiben, analysieren wir Ihre Registrierungs- und Meldepflichten und setzen die Pflichten für Ihr Unternehmen um. Schicken Sie uns einfach Ihren Produktkatalog und geben Sie uns Ihre Website an. Bitte fragen Sie uns gezielt nach dem WEEE Management Fragebogen, den Sie uns ausgefüllt zurücksenden. Wir kümmern uns nach der ersten Analyse in gemeinsamer Abstimmung schnell um die Umsetzung. Derzeit arbeiten wir mit unseren Partnern an einem Netzwerk der hierzu erforderlichen Bevollmächtigten mit Sitz in den jeweiligen EU-Staaten. Sie planen die Einführung neuer Elektrogeräte und benötigen eine Einstiegsberatung? Sie haben im Vorfeld noch allgemeine Fragestellungen zu folgenden Themen?
  • Betroffenheit Ihres Unternehmens zur Umsetzung der Richtlinien WEEE / Batterien in EU-Mitgliedstaaten
  • Einordnung Ihrer Produkte gem. den Richtlinien WEEE / Batterien
  • Abgrenzung der Verantwortlichkeiten auf Konzernebene oder in der Zuliefer-bzw. Vertriebskette
  • Pflichten zur Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme, Kosten/Gebühren etc.
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