Allgemeiner Überblick Produktsicherheit

 

Wie Sie in Produktsicherheit führend werden

 

  • Prüfung von Produkten hinsichtlich obligatorischer Kennzeichnungen (CE-Konformität, Gefahrstoffrecht, Gefahrgutrecht etc.) und/oder freiwilliger Kennzeichnungen (GS-Zei­chen, Öko-Label etc.)
  • Prüfung von Produkten vor der  Markteinführung hinsichtlich Einhaltung der rechtlichen Anforderungen (Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnungsanforderungen) für ein rechts­sicheres Inverkehrbringen 
  • Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung von Konformitätserklärungen, der Umsetzung von Prüfkonzepten zur Qualitätssicherung und Ausführung von Audits von Lieferanten und Betriebsstätten
  • Erstellung von Produktsicherheitsmerkblättern mit produktbezogenen sicherheitsrelevanten Informationen mit arbeits- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben – zur internen Verwendung oder zur Weitergabe an Kunden
  • Unterstützung bei der Identifizierung von Schadstoffen oder anderen Gefahrenquellen
  • Hilfestellung oder direkte Kommunikation mit Behörden im Falle von Beanstandungen oder gar Rückrufaktionen
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach den Anforderungen von REACH für die EU und für weitere Länder gemäß den landesrechtlichen Vorschriften
  • Information über Gesetzesänderungen, die die Produkte unserer Kunden betreffen und Handlungsvorschläge zur Umsetzung der rechtlichen Änderungen („Scope“)

 

Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns an!

 

 

Dr. Hans-Jürgen Streibel
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 16
hans-juergen.streibel@umweltkanzlei.de

 

 

Die Leistungen umfassen grundsätzlich Deutschland und die Europäische Union. Weitere Länder oder Gebiete sind je nach gewünschter Dienstleistung möglich.​