Verpackungen

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Stephanie Melchers
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Die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für recyclinggerechte Produkte umfassen die Entwicklung, den Herstellungsprozess, den Vertrieb bis zur gezielten Rücknahme und weitestgehend stofflichen Verwertung.

Gezielte Verordnungen zur Kreislaufwirtschaft konkretisieren die Anforderungen, so u. a. Batteriegesetz, Elektrogesetz, Altautoverordnung, Altölverordnung und Verpackungs­gesetz.

Zur Thematik Produktverantwortung und Rücknahmepflichten von Verpackungen bieten wir umfangreiche Unterstützung an.

Unsere Dienstleistungen

Anwendbarkeit VerpackG

Sie benötigen Unterstützung bei der Ermittlung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen oder eine Stellungnahme zur Definition des Erstinverkehrbringers bzw. Unterstützung bei der Abgrenzung Ihrer Vertriebswege für die Zuordnung Ihrer Produkte/Verpackungen zum privaten oder gewerblichen Endverbraucher? Wir beraten Sie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich „Verpackungsentsorgung“ gerne zum Bereich Verpackungsgesetz.

Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen

Wir beraten Sie bei der Planung einer Behandlungsanlage bzw. zertifizieren Ihre Anlage zur Vorbehandlung oder Endverwertung gem. Pos. 10.4 ff. der "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Branchenlösung - § 8 VerpackG

Wenn Sie als Erst-Inverkehrbringer Ihre verpackten Waren an Anfallstellen liefern, die dem privaten Endverbraucher gleichgestellt sind (Schulen, Gaststätten, Krankenhäuser etc.), können Sie Ihre Verpackungen entweder bei einem System anmelden oder im Rahmen einer zugelassenen Branchenlösung selbst bzw. von beauftragten Entsorgungsunternehmen zurücknehmen und verwerten (lassen). Unsere Sachverständigen für Verpackungsentsorgung ermitteln bei Ihnen als Hersteller den „branchenfähigen“ Verpackungsanteil und bestätigen die entsprechenden Mengenströme in Ihrer Vollständigkeitserklärung. Darüber hinaus erstellen unsere Sachverständigen die erforderlichen Testate für entsprechende Branchenlösungen (Gutachten auf Basis unternehmensspezifischer Daten).

DIN EN 13427 - Audits

Die europäische Dachnorm DIN EN 13427 gibt Bedingungen zur Verpackungsminimierung sowie der Einhaltung von Schwermetallgrenzwerten vor. Weiterhin existieren 4 weitere Unternormen, die jeweils Vorgaben zur Wiederverwendung, stofflichen und thermischen Verwertung sowie der biologischen Abbaubarkeit von Verpackungen definieren. Wenn Sie Interesse haben Ihre Verpackungen nach einer oder mehrerer dieser Kriterien überprüfen zu lassen und Ihren Kunden Ihren Beitrag zur Ressourcenschonung anhand eines offiziellen Testats vorweisen wollen, dann melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie sie ihren Verpackungsprozess optimieren können. Erfahren Sie mehr

DPG Zertifizierungen

Wir sind zugelassene Zertifizierungstelle der DPG und überehmen die Zertifizierung von Zählzentren und Rücknahmeautomaten, die pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen zurücknehmen und entwerten. Darüber hinaus zertifizieren wir auch die Verwender von DPG-Farbe entsprechend den DPG-Vorgaben. 

Gutachten

Wir erstellen u. a. Gutachten zur Systemverträglichkeit von Verpackungen, zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien, der Materialzusammensetzungen von Abfallströmen oder Anlagengutachten. Unsere Gutachten sind bei den zuständigen Landesumweltministerien sowie den Systembetreibern der dualen Systeme anerkannt (siehe auch „Verpackungsanalyse/ Verpackungsdatenerhebung“ und „Sortieranalysen“).

Lieferantenaudits

Auf Basis individueller Prüfkriterien, die gemeinsam mit Ihnen entwickelt werden, prüfen wir die Einhaltung der entsprechenden Kriterien bei Ihren Lieferanten (z. B. ordnungsgemäße und vollständige Lizenzierung von Verkaufsverpackungen oder Einhaltung von vergleichbaren Standards).

Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei dualen Systemen und Branchenlösungen

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen und übernehmen für Sie die monatliche Meldung gegenüber den dualen Systemen bzw. den Anbietern entsprechender Branchenlösungen.

Mengenmeldung Ihrer Verpackungen bei dualen Systemen und Branchenlösungen

Wir übernehmen für Sie die Angebotsanfrage bei dualen Systemen und die monatliche Mengenmeldung gegenüber den Systembetreibern. Darüber hinaus können wir Ihre Jahresabschlussmeldung bestätigen.

Mengenstromberatung und -prüfung

Der Gesetzgeber verlangt im Rahmen der Produktverantwortung von vielen Herstellern / Vertreibern die Führung eines Mengenstromnachweises und die Dokumentation der erforderlichen Quoten. Wir beraten Sie zur Erstellung des Mengenstroms bzw. prüfen Ihre Dokumentation und Ihren Mengenstrom nach den gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes und der "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Ordnungswidrigkeiten/Abmahnungen

Sind Sie aktuell von einer Abmahnung betroffen und benötigen dringend Hilfe bei der Suche eines geeigneten Systemanbieters? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen umgehend bei der Lizenzierung!

Sortieranalysen

Unsere Abfallanalysen geben sowohl Aufschluss über die stoffliche Zusammensetzung von Abfällen als auch über die chemischen und physikalischen Eigenschaften. Die Anforderungen an die Abfallanalyse richten sich nach den speziellen Erfordernissen der durchzuführenden Erhebungen. Darüber hinaus erhalten Sie mit der Abfallanalyse beispielsweise auch Vertriebs- und Marketinginformationen (Lieferanten, Produktpalette etc.).

Systemverträglichkeitsprüfung

Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern dürfen nur bei dualen Systemen unter Vertrag genommen / lizenziert werden, wenn Hersteller oder Vertreiber durch Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen die Systemverträglichkeit glaubhaft machen. Wir führen entsprechende Systemverträglichkeitsprüfungen durch.

Vereinfachungen im Nachweiswesen § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Hersteller und Vertreiber, die freiwillig gefährliche Abfälle zur Verwertung zurücknehmen, haben dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wir unterstützen unsere Kunden in diesen Fällen bei der Antragstellung sowie bei der Befreiung von den Nachweis- und Transportgenehmigungspflichten.

Verpackungsanalyse / Datenerhebung

In der abfallrechtlichen Gesetzgebung wird in zunehmendem Maße die Einhaltung von festgeschriebenen Verwertungsquoten gefordert (VerpackG, GewerbeabfallV, BatterieV, AltfahrzeugV und ElektroG). Um diese Quoten zu ermitteln, sind jedoch detaillierte Kenntnisse über Mengen und Zusammensetzung der Stoffströme erforderlich. Da bei Herstellern, Vertreibern (insbesondere Importeuren) aber häufig nur unzureichende Verpackungsdaten vorliegen, ermitteln wir entsprechende Informationen über statistische Gutachten. Der Vorteil liegt in der statistischen Beprobung nur eines Teilwarensortiments und der anschließenden Hochrechnung im Vergleich zur vollständigen Datenerhebung.

Verpackungslizenzierung

Etwa 10 duale Systeme treten derzeit in einem Beteiligungswettbewerb an, der den Erstinverkehrbringern immer neue Ideen zur Kosteneinsparung präsentiert. Sind die Angebote reell? Kennen Sie Ihre Pflichten und die wirklich erforderlichen Leistungen? Handeln Sie rechtssicher und wirtschaftlich? Wir sind kein Wettbewerbshüter - aber unsere Beratung ist neutral und wir wissen, wie der Hase läuft. Entdecken Sie mit unseren Beratern im persönlichen Gespräch oder auf wokshops die eigenen Verbesserungspotentiale und identifizieren Sie die seriösen Angebote. 

Vollständigkeitserklärung

Hersteller und Vertreiber, die jährlich mehr als z. B. 30 t  systembeteiligungspflichtige Kunststoffverpackungen in Verkehr bringen, müssen jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister hinterlegen. Unsere Sachverständigen für Verpackungsentsorgung unterstützen Sie bei der Datenermittlung, bewahren Sie vor den Fallstricken der Gesetzesvorgaben und bestätigen Ihre Vollständigkeitserklärung mit der gesetzlich geforderten elektronischen Signatur.

Wertstofftonne / Wertstoffgesetz

Als eines der führenden Beratungs- und Sachverständigenbüros im Bereich der Verpackungsentsorgung und Abfallwirtschaft prüfen und beraten wir bundesweit Entsorgungsunternehmen und Kommunen bei der Einführung von Wertstofftonnensystemen von der Planung bis zur Umsetzung. Erfahren Sie mehr