Lieferantenaudit

Wie Sie sichere Produkte gestalten

Viele Produkte und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Lehrmittel, Haushaltsartikel und andere Alltagsgegenstände weisen trotz Konformitätserklärungen (CE) oder Prüfzeichen für Gerätesicherheit zum Teil hohe Schadstoffbelastungen und gefährliche Sicherheitsmängel auf. Bedingt durch unzureichende Sicherheits- und Schadstoffvorgaben sowie mangelnde Kontrolle und Kontrollierbarkeit der Produkte gelangen zunehmend unsichere und gefähr­liche Produkte und Konsumgüter auf den Markt. Die Folge: Gefährdungen der Verbraucher, Imageschäden der Unternehmen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten aufgrund von Ver­stößen gegen Rechtsvorschriften (Stoffverbote, Schadstoffbeschränkungen). Die meisten Verstöße verdanken ihre Entdeckung – dem Wettbewerb.

 

Ziel

Handeln Sie rechtssicher und ohne schuldhaftes Versäumnis, für sich und Ihre Kunden.

 

Zielgruppe

- Produzenten oder Markeneigentümer

- Importeure

- Vertreiber

 

Unsere Dienstleistung – Ihr Nutzen

Ein mit Ihnen individuell entwickeltes Trainingsprogramm:

- Produktspezifische Sicherheits- und Schadstoffvorgaben

- Priorisierung von Produkten und Schadstoff-/Sicherheitsrelevanz (A, B, C-Liste)

- Ergänzung der bestehenden Lieferantenauskunft bis hin zur Begleitung von Lieferanten­audits

- Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Leitfadens für Ihren Einkauf

- Art und Umfang schriftlicher Lieferantenbestätigungen, Mustertexte für Abfragen

- Schwachpunkteanalyse für eine konkrete Wareneingangskontrolle, statistische Kontroll­programme

- Treuhänderische Verwaltung vertraulicher Lieferantendaten (Rezepturen, Testergebnisse etc.)

Ggf. Spezifizierung von Laboruntersuchungen, Warenprobenahmen etc.

 

 

Sie kennen die Lieferanten – Wir kennen Ihre gesetzlichen Pflichten

Wir vermitteln die Sensibilisierung und die Kenntnis über mögliche Schadstoffe und Sicherheitsmängel der Produkte.

Hintergrund

Aufgrund eigener Erfahrungen sind folgende Punkte ausschlaggebend für die mangelnde Kontrolle und Kontrollierbarkeit der Produkte:

- Der verantwortliche Importeur ist regelmäßig ein Handelsunternehmen, das zwar rechtlich „Hersteller“ im Sinne der einschlägigen Vorschriften ist, aber nicht der Produzent dieser Waren.

- Die Ware wird im Ausland „nach Muster“ geordert, wobei es häufig an konkreten Sicherheits- oder Schadstoffvorgaben mangelt.

- Gegenüber dem Muster wird dann bei laufender Lieferung manche Materialeigenschaft oder Fertigungsqualität verändert und dem Preiswettbewerb angepasst.

- Die eingeschalteten Prüflabore analysieren i. Allg. eine Stichprobe der Ware (Probenehmer ?!) und überwachen nicht den laufenden Produktionsprozess.

- Gegenüber dem Warenmuster ändert der Produzent oft mehrfach seine Zulieferer, die ihrerseits ohne Kenntnis der Verwendung ihrer Lieferkomponente und in Ermangelung von entsprechenden Spezifikationen bzw. in Unkenntnis der Empfängerlandvorschriften (Deutschland) liefern.

- Die Prüflabore untersuchen mit (Screening-)Methoden, die aufgrund unterschiedlicher Materialmatrizes i. Allg. durch „Hausvorschriften in Anlehnung an DIN xyz“ angepasst werden. Der Analysenwert ist nicht mehr als eine Momentaufnahme.

- Die Wareneingangskontrolle in Deutschland beschränkt sich – wenn überhaupt – auf einzelne Stichproben, zumal die Konsequenz einer Reklamation und Rücksendung der Ware zur Nichterfüllung eigener Lieferverpflichtungen führen kann.

- Die gesetzlichen Bestimmungen sind unübersichtlich, teilweise unlogisch und weisen
nationale Besonderheiten auf, die sich zudem laufend ändern: Stichwort „SVHC-Kandi­datenliste“.

 

                                                                                                               

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