Hintergrund
Die Frage, ob ein Produkt einer bestimmten gesetzlichen Vorschrift unterliegt, kann nicht immer eindeutig beantwortet werden. Häufig handelt es sich hierbei um Grenzfälle aus den Bereichen der Biozidprodukte, der Bedarfsgegenstände, der Medizinprodukte (siehe Fotobeispiel: Modebrille, Medizinprodukt oder Arbeitsschutz?) und Kosmetika.
Vorgehensweise
Neben der Recherche hinsichtlich ähnlich gelagerter Fälle klären wir diese Fragen auch durch Anfragen bei einer oder mehreren Behörden. Um die Interessen des Kunden zu schützen, erfolgen die Anfragen anonymisiert, sofern der Kunde nicht explizit eine Anfrage in seinem Namen wünscht.
Auch hier wurde der konkrete Fall mit den zuständigen Behörden erörtert. Damit konnte sichergestellt, dass das genau dies Produkt des Kunden, welches als Biozid gemäß Biozid-Verordnung dieser zugeordnet werden konnte, nicht als Biozid eingeordnet werden musste.
Bei einem weiteren Produkt war unklar, ob es sich um ein Medizinprodukt oder um ein kosmetisches Mittel handelt. Auch hier konnte in ähnlicher Weise eine Klärung herbeigeführt werden.
Ergebnis
In beiden Fällen erzielte unser Kunde erhebliche Kosteneinsparungen, weil viele gesetzliche Anforderungen aus der Biozid-Verordnung bzw. aus dem Bereich Medizinprodukte (MPG/MPV) nicht umgesetzt werden müssen.