Bestimmte Geräte müssen, bevor sie in einem EU-Mitgliedsstaat erstmals in Verkehr gebracht werden, ein Konformitätsbewertungsverfahren mit den harmonisierten europäischen Produktnormen durchlaufen, hierfür ist grundsätzlich der Hersteller in der EU zuständig.
Diese Herstellerpflicht geht immer auf den Importeur (Vertreiber, Händler) über, wenn dieser Produkte von ausserhalb der EU importiert oder wenn er Produkte, die er innereuroäisch importiert, technisch verändert.
Ein Vertreiber von Funk- und Freisprechanlagen, der seine Produkte aus Fernost bezieht und nach Deutschland importiert, hatte für ein Produkt keine Konformitätserklärung und wurde von der Marktüberwachungsbehörde angeschrieben und über die Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen informiert. Bei Nichtvorlage einer Stellungnahme zu den festgestellten Mängeln und geeigneter Nachweise drohte dem Kunden ein Inverkehrbringverbot, was wirtschaftliche Einbußen zur Folge gehabt hätte.
Dem Kunden bereitete es große Schwierigkeiten aufgrund der Vielzahl von Rechtsvorschriften im Vorschriftendschungel die ihn betreffenden Regelungen zu identifizieren. Er benötigte Unterstützung bei der Erstellung einer Mustervorlage für die Konformitätserklärung sowie eine Bewertung der von der Behörde aufgeführten Mängel.
Für das Inverkehrbringen von Produkten (Erzeugnissen) sind mehrere Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Dabei spielt auch der Verwendungszweck des Produktes eine entscheidende Rolle.
Wir analysierten durch gezielte Nachfragen zur Vertriebssituation das individuelle Anforderungsprofil.
Der Vertreiber stellte Herstellerzertifikate, Prüfberichte sowie ein Produktmuster zur Verfügung. Zunächst ordneten wir das Produkt in den rechtlichen Kontext ein und prüften die vorgelegten Unterlagen auf Plausibilität und Aktualität der verwendeten Rechtsvorschriften und Normen. Das Produkt sowie die beigelegte Gebrauchsanweisung wurden hinsichtlich der erforderlichen Kennzeichnungen und Informationen für ein rechtssicheres Inverkehrbringen geprüft und bewertet.
Wir haben auf Basis der vorgelegten Herstellerzertifikate und Prüfberichte sowie aufgrund der rechtlichen Zuordnung ein Muster für die Konformitätserklärung erstellt. Die Zusammenfassung der Ergebnisse aus Produkt- und Dokumentenprüfung sowie die Bewertung der von der Behörde kritisierten Mängel erfolgten in Form einer fachtechnischen Kurzstellungnahme, die zur Vorlage gegenüber der Behörde diente.
Die Produktprüfung und Erstellung der Mustervorlage für die Konformitätserklärung musste sehr kurzfristig erfolgen, da die Marktüberwachungsbehörde einen Termin zur Vorlage der Stellungnahme zu den angebrachten Kritikpunkten festgelegt hatte. Wir reagierten unverzüglich, so dass unser Kunde seine Produkte planmässig auf den Markt bringen konnte.