Lösungen

Für Hersteller / Importeure: Umsetzung nationaler Produktverantwortungspflichten

Hintergrund

Die europäischen Richtlinien für Batterien, Elektrogeräte und Verpackungen wurden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union individuell in nationales Recht überführt. Hersteller und Vertreiber, die entsprechende Waren ins europäische Ausland liefern, müssen in jedem Land unterschiedliche Anforderungen erfüllen, sich bei landesspezifischen Gesellschaften registrieren und nationale Entsorgergesellschaften beauftragen. Wenn sie eine maßgeschneiderte Lösung wünschen, müssen sich Hersteller/Vertreiber mit allen nationalen Vorschriften in unterschiedlicher Sprache (deutsch, französisch, griechisch, tschechisch etc.) auseinandersetzen und in jedem Land die richtigen Registrierungsstellen und Entsorgungsdienstleister identifizieren.

Wir haben in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Projekte einen vollständigen Überblick über die nationalen Anforderungen und Entsorgungsdienstleister erhalten. In Zusammenarbeit mit einzelnen Kooperationspartnern nehmen wir die Lizenzierung und Meldungen in den einzelnen Mitgliedstaaten für unsere Kunden vor und unterstützen bei Vertragsabschlüssen mit Entsorgungsdienstleistern.

Herausforderung für den Kunden

Unser Kunde exportiert Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien in die 27 Länder der Europäischen Union. Zusätzlich hat der Kunde ein breites Produktspektrum, so dass einerseits Haushalte/private Endverbraucher beliefert werden und andererseits industrielle/großgewerbliche Endverbraucher. Dies erfordert im jeweiligen Land neben der Umsetzung der individuellen Gesetzgebung zusätzlich eine Lösung für den Warenanfall in Haushaltungen und eine Lösung für den Warenanfall in Industrie/Gewerbe. Dies stellt ein sehr komplexes Gesamtgebilde dar.

Hinzu kommt die firmenpolitische Grundsatzentscheidung, inwieweit die herbeigeführten Lösungen zentral oder dezentral in den Zielstaaten gesteuert werden sollen.

Vor diesem Hintergrund wünschte der Kunde eine ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in 27 Ländern, die auf seine individuelle Vertriebssituation maßgeschneidert zugeschnitten ist.

Vorgehensweise

Gemeinsam mit dem Kunden haben wir seine Warenströme (Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte) innerhalb seiner sechs Konzerndivisionen erhoben und den Warenanfall in den jeweils belieferten Ländern ermittelt. Parallel wurden von den Sachverständigen der Umweltkanzlei die nationalen Anforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhoben (soweit diese noch nicht vorlagen) und die nationalen Umsetzungsvarianten, Meldestellen und Marktplayer ermittelt. Anschließend wurde eine Vorstandempfehlung abgegeben.

Ergebnis

Auf Basis der Vorstandempfehlung wurde die nationale Umsetzung der einzelnen Regelwerke (Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien) festgelegt, die Waren bei den nationalen Registrierungsstellen angemeldet und eine für den Kunden maßgeschneiderte Entsorgungsdienstleistung in den einzelnen Ländern initiiert.

Besonderheiten

Wir begleiten weiterhin die Ermittlung der in Verkehr gebrachten Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte des Kunden und melden monatlich bzw. quartalsweise die in den einzelnen Ländern in Verkehr gebrachten Warenströme. Wir nutzen unser Kooperationsnetz bei den Meldungen an die nationalen Systembetreiber in den einzelnen Ländern.