Lösungen

Für Hersteller / Importeure: Treuhänder-Funktion zwischen Lieferant und Abnehmer

Hintergrund

Beim Private-Labelling vermarktet ein Unternehmer Produkte unter eigenem Label bzw. Namen. Damit kommt er in die Rolle eines „Herstellers“ nach Chemikalienrecht und muss die damit verbunden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Für viele dieser Anforderungen ist die Kenntnis der Rezeptur notwendig, welche seitens des Lieferanten meist ein Geschäftsgeheimnis ist. In dessen Sicherheitsdatenblättern sind nur die gesetzlich anzugebenden gefährlichen Inhaltsstoffe aufgeführt, welche nur bedingt eine Kontrolle der Einstufung und Kennzeichnung ermöglichen. Da für gefährliche Gemische in den EU-Mitgliedstaaten eine Meldepflicht hinsichtlich der Rezeptur besteht, sind die Daten für einen Private-Labelling-Unternehmer nicht ausreichend.

Vorgehensweise

Voraussetzung für die hier vorgestellte Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Private-Labelling-Unternehmer. In der Treuhänderfunktion vereinbaren wir mit dem Lieferanten eine Vertraulichkeitserklärung, in der die ausschließliche Nutzung der Rezepturinformationen für die Prüfung von Einstufung und Kennzeichnung und für die direkte gesetzlich verpflichtende Meldung an Behörden festgelegt ist. Die Rezeptur wird auch gegenüber dem Abnehmer nicht offen gelegt. In Sicherheitsdatenblättern werden nur die Inhaltsstoffe offen gelegt, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen anzugeben sind.

Wir stehen gegenüber unseren Kunden für die korrekte Kennzeichnung/Etikettierung bzw. Produkteinstufung einschl. Sicherheitsdatenblättern ein.

Ergebnis

Mit der Rezeptur war eine Prüfung der Einstufung und der Kennzeichnung der Produkte möglich, welche im Sicherheitsdatenblatt für den Private-Labelling-Unternehmer berücksichtigt wurde. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Rezeptur für die gefährlichen Gemische an die zuständigen Länderbehörden konnten für den Unternehmer durchgeführt werden. 

Besonderheiten

Zusätzlich neben den oben beschriebenen Leistungen wurden die erstellten Sicherheitsdatenblätter auch an die im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Giftnotrufzentralen versandt, was auch bei Änderungen an den Sicherheitsdatenblättern erfolgt. Wir übernehmen übrigens für unsere Kunden auch den Abschluss der Verträge mit den Giftnotrufzentralen für die Nutzung auf deren Sicherheitsdatenblättern.