Lösungen

Für Transporteure: Klare Vorgaben für den Gefahrguttransport

Hintergrund

Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften, einschl. Sondervorschriften und Multinationale Vereinbarungen regeln detailliert die Anforderungen für den Transport per Strassenfahrzeug, Eisenbahn oder Binnenschiff oder im internationalen See- und Luftverkehr.

Mit den häufigen Änderungen/Aktualisierungen sind auch Gefahrgutbeauftragte häufig überfordert, besonders wenn der Transport von Gefahrgut nicht zum Kerngeschäft gehört - wie im Falle der Li-Akkus und der Geräte, die solche enthalten.

Viele Geräte enthalten heute Batterien und Akkus. Vor allem wegen der besseren Kapazität werden dabei Lithium-Batterien verwendet, die jedoch als Gefahrgut gelten. Unser Kunde versendet regelmäßig Geräte, die weltweit per Straße und im Luftverkehr verschickt werden – aber auch durchaus per Eisenbahn, See- oder Binnenschiff zum Kunden gelangen. Hier galt es eine entsprechende Dokumentation zu schaffen, die alle denkbaren Eventualitäten abdeckt.

Vorgehensweise

Da die Informationen für die Beförderung von Lithium-Batterien in den verschiedensten Regelwerken und an den unterschiedlichsten Stellen vorliegen – und zudem für die einzelnen Verkehrsträger teilweise unterschiedliche Regelungen bestehen – bestand der Wunsch des Kunden darin, eine Zusammenstellung aller notwendigen Anforderungen für alle Verkehrsträger zu formulieren.

Gemäß dem Kundenwunsch wurden von uns die notwendigen Anforderungen hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapieren etc. zusammen getragen. Diese wurden dann in tabellarischer Form, mit anschaulichen Beispielen für die einzelnen Beförderungsfälle, kurz und vor allem übersichtlich dargestellt.

Ergebnis

Die Zusammenfassung wurde von uns in eine interne Betriebsnorm überführt, welche zukünftig jährlich den geänderten Vorschriften angepasst wird. Sie dient dem Kunden nicht nur intern, sondern wird nach außen von den jeweils eingeschalteten Logistikern als Grundlage für den Versand der Geräte mit Lithium-Batterien verwendet.

Besonderheiten

Eine Aktualisierung der neuen Betriebsnorm aufgrund der sich jährlich (Luft), beziehungsweise zweijährig ergebenden Änderungen (andere Verkehrsträger) musste integriert werden.