Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, benötigen zur Registrierung bei der Stiftung-ear in Deutschland durch den „Registrierungsverpflichteten“ eine insolvenzsichere Garantie sowie einen Entsorgungsdienstleister.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Anbietern von Entsorgungsdienstleistungen, oftmals in Kopplung mit dem Angebot einer insolvenzsicheren Garantie. Letztere wird angeboten als gesperrtes Bankkonten, Versicherungsmodell oder kollektives Garantiesystem; Modelle, die sich durch unterschiedliche Gebührenstrukturen und Preisstaffelungen unterscheiden.
Die Preis-/Leistungsverhältnisse weisen auch bei "Komplettangeboten" zum teil erheblich voneinander ab und sind nicht für jede Kundengröße (Geräteart, Gerätemenge) gleich geeignet.
Eine ausschreibung und Bewertung sollte die Kundeninteressen objektiv, unabhängig und provisionsfrei berücksichtigen.
Vorgehensweise
Wir organisieren das Ausschreibungsverfahren und werten im Auftrag unserer Kunden mehrere Angebote von Garantiedienstleistern zur Entscheidungsfindung aus, die im Rahmen von freihändigen Ausschreibungen/Vergaben von den Garantiemodellen bzw. Entsorgern abgegeben wurden.
Der Registrierungsverpflichtete kann auf Grundlage der von uns ausgewerteten Angebote das für sich geeignete Garantiemodell auswählen. Der Erstinverkehrbringer kann sich durch die Vergabe der Leistung auf seine Kerngeschäfte konzentrieren und kann sicher sein, auf Grundlage einer ausgezeichneten Marktkenntnis kompetent und gezielt betreut zu werden.
Diese von uns angebotene Leistung zur fachlichen und finanziellen Auswertung von Angeboten und Vermittlung von speziellen Dienstleistungen verläuft garantiert provisionsfrei!
Wir stehen für eine neutrale und unabhängige Auswertung der Angebote, um eine möglichst langfristig günstige Umsetzung zum Vorteil unseres Kunden zu gewährleisten.
Weitere Ansätze zur provisionsfreien Vermittlung Dienstleistungen sind beispielsweise: