Hintergrund
Ein Hersteller von verklebten Schrankelementen wurde von seinem Lieferanten kurzfristig informiert, dass eine von ihm als Klebstoff verwendete Chemikalie ab einem bestimmten Datum nicht mehr lieferbar ist, weil die Substanz in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe in der REACh-Verordnung aufgenommen wurde.
Substanzen, die in diese Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen wurden, dürfen ab dem in der dazugehörigen Verordnung genannten Ablauftermin nicht mehr verwendet werden, sofern keine Zulassung beantragt bzw. genehmigt wurde. Diese Zulassungsanträge müssen sich auf einen konkret benannten Verwendungszweck beziehen. Der Hersteller der betreffenden Chemikalie hatte zwar Zulassungsanträge für diese Chemikalie gestellt, aber nicht für den Verwendungszweck unseres Kunden.
Bisherige Bemühungen um Alternativen waren erfolglos geblieben oder führten zu Stoffen mit ähnlichen Beschränkungen. Als der Lieferant nun mitteilte, dass er die betreffende Chemikalie für den gewünschten Verwendungszweck demnächst nicht liefern kann und darf, kam der Kunde ratsuchend zu uns.
Es galt zu klären, ob es die Möglichkeit gibt, die betreffende Chemikalie bei einem anderen Hersteller zu beziehen und welche anderen Alternativen es gibt, um zu verhindern, dass die Produktion innerhalb weniger Wochen zumindest vorläufig zum Stillstand kommt. Erhebliche wirtschaftliche Einbußen wären die Folge gewesen.
Vorgehensweise
Um festzustellen, ob die betreffende Chemikalie von einer der anderen Firmen, die Zulassungsanträge mit weiteren Verwendungszwecken für die betreffende Chemikalie gestellt haben, weiter bezogen und verwenden werden könnte, wurden verschiedene Zulassungsanträge und weitere Unterlagen geprüft und Erkundigungen bei verschiedenen Lieferanten eingezogen. Außerdem wurde untersucht, welche möglichen Alternativen es für die betreffende Chemikalie im Hinblick auf den gewünschten Verwendungszweck gibt und dementsprechend beraten.
Ergebnis
Da die betreffende Chemikalie für die bisherige Anwendung auch nicht von einem anderen Lieferanten weiter bezogen werden kann, wurde der Fokus auf alternative Klebstoffe gesetzt. Eine Zusammenstellung der Eigenschaften zu den alternativ verwendbaren Substanzen half unserem Kunden eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dabei umfassten unsere Lösungsvorschläge auch die anlagentechnischen Vorgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wie Arbeitsschutz, Exschutz, Brandschutz etc.
Besonderheiten
Die Recherchen und die Beratung mussten sehr kurzfristig erfolgen, um zu verhindern, dass unser Kunde seine Produktion zeitweilig oder sogar komplett einstellen muss. Wir reagierten unverzüglich, so dass unser Kunde seine Produktion rechtzeitig umstellen konnte.