Marktfähigkeit

Infoblatt für unsere Kunden und deren Geschäftspartnern

 

Marktfähigkeitsbescheinigung Ihrer Produkte

Um ein Produkt in der Europäischen Union auf den Markt zu bringen, muss geprüft werden, ob
die einschlägigen Vorschriften und Normen für ein Inverkehrbringen erfüllt sind. Mit der Bescheinigung zur Marktfähigkeit soll für Ihre Produkte durch Prüfung des Gerätes und dessen Begleitpapieren zum Ausdruck gebracht werden, dass die relevanten Qualitäts- und Sicherheits­anforderungen der Europäischen Union plausibel eingehalten werden.

Marktfähigkeitsbescheinigung Ihrer Produkte

Um ein Produkt in der Europäischen Union auf den Markt zu bringen, muss geprüft werden, ob
die einschlägigen Vorschriften und Normen für ein Inverkehrbringen erfüllt sind. Mit der Bescheinigung zur Marktfähigkeit soll für Ihre Produkte durch Prüfung des Gerätes und dessen Begleitpapieren zum Ausdruck gebracht werden, dass die relevanten Qualitäts- und Sicherheits­anforderungen der Europäischen Union plausibel eingehalten werden.

 

Die Vorteile solcher Bescheinigungen können in vielerlei Hinsicht genutzt werden:

  • Compliance / Regelkonformität      
    Sie können Ihre Kunden mit der Bescheinigung gezielt darüber informieren, dass Ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und Sie über die notwendigen Zulassungen, Regis­trierungen etc. verfügen, und ihren Kunden damit die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bescheinigen.
  • Zeit- und Kostenvorteile     
    Durch die gesetzten Qualitätsansprüche vermeiden Sie zwei wesentliche Zeit- und Kosten­faktoren: Ihre Produkte bleiben nicht aufgrund von Sicherheitsmängeln im Zoll hängen und die
    Gefahr von imageschädigenden Rückrufaktionen können dadurch deutlich vermindert werden.
  • Qualitätsvorteil        
    Sie können ferner Ihre Einkäufer mit den Bescheinigungen gezielt darauf schulen, welche
    Sicherheitsanforderungen die entsprechenden Produkte erfüllen müssen, um in Ihr Sortiment aufgenommen werden zu können.
  • Wettbewerbsvorteil
    Durch unsere Bescheinigungen geben Sie Geschäftsführern gezielt eine Hilfe an die Hand, die im Rahmen rechtlicher Bestimmungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung) eine Gefähr­dungsbeurteilung für die Nutzung Ihrer Produkte erstellen müssen.
  • Unterstützung der internen Dokumentation            
    Ferner dient das Dokument auch zur Ergänzung der internen Dokumentation von Qualitäts­ansprüchen und Produktionsnormen.
  • Neutrale und anerkannte Bescheinigungen             
    Wir fassen für Sie qualitäts- und produktsicherheitsrelevante Eigenschaften in
    einer Bescheinigung zusammen. Durch unsere Unabhängigkeit und Neutralität bieten wir die Gewähr für eine hohe Akzeptanz bei Kontrollbehörden. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Gesprächen mit Behörden.

 

Die Prüfung unterteilt sich in allgemeine Prüfanforderungen (für alle Produkte zutreffend) und spezielle Prüfanforderungen (je nach Produktart, wie beispielsweise Elektrogeräte, Büroartikel, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung o. Ä.).

Allgemeine Anforderungen zur Marktfähigkeit von Produkten

  • Zulassungen und Registrierungen

Wir überprüfen für Sie, ob Ihre Produkte über die notwendigen Zulassungen und Registrierun­gen aus den Regelungsbereichen der Produktverantwortung verfügen und die Konformitäts­erklärungen zum einen vollständig und zum anderen aktuell sind.

Fehlende Konformitätsbewertungsverfahren, Zulassungen oder Registrierungen leiten wir für Sie in die Wege, wie beispielsweise die GS-Prüfung oder CE-Erklärung für die Normenkonfor­mität, die Registrierung von Elektrogeräten bei Stiftung-ear nach ElektroG, die Lizenzierung von Verpackungen bei einem Dualen System nach VerpackG, die Registrierung von Batterien beim Umweltbundesamt nach BattG etc.

  • Pflichtangaben

Produktetiketten und Produktbeschreibungen werden auf fehlende umweltrechtliche Pflicht­angaben geprüft. Produktinformationen aus Internetseiten oder Katalogen können hierbei problemlos mit einbezogen werden.

  • Stoffliche Zusammensetzung

Des Weiteren begutachten und bewerten wir für Sie Ihre Produkte in Bezug auf die Einhaltung von Stoffgrenzwerten aus den einschlägigen Regelwerken, wie beispielsweise RoHS-Richtlinie, REACH-Verordnung, Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Wir prüfen, ob durch die stoffliche Zusammen­setzung Mitteilungspflichten und ggf. Meldepflichten nach REACH bestehen.

  • Risikoanalyse

Wir erstellen Ihnen bei bemängelten Produkten schnell und kompetent eine Risikoanalyse zur Bewertung möglicher Gefährdungen für die Gesundheit und für die Umwelt. Die Risikoanalyse ist ein geeignetes Instrument, um geeignete Maßnahmen im Umgang mit gefährlichen und bereits in Verkehr gebrachten Produkten einleiten zu können.

 

Beispiel Prüfschwerpunkte zur Marktfähigkeit je nach Produktart

Elektrogeräte

  • Beispielprodukte sind Staubsauger, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen etc.
  • Prüfung Ihrer CE-Konformitätserklärung, der Begleitdokumente (z. B. Gebrauchsanweisung) und der Kennzeichnungen (Pflichtangaben nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Nieder­spannungsrichtlinie nach 1. ProdSV, Elektromagnetische Verträglichkeit nach EMVG, Elektro­stoffverordnung (ElektroStoffV), Ökodesign)
  • Plausibilitätsprüfung der Zuordnung Ihres Produktes in Gerätekategorien und -arten nach ElektroG
  • Kontrolle der Zulassungen/Registrierungen für Elektrogeräte nach ElektroG, Batterien nach BattG, Verpackungen nach VerpackV sowie Mitteilungspflichten hinsichtlich Inhaltsstoffen nach REACH
  • Überprüfung von Stoffzusammensetzungen in Bezug auf Grenzwerte (REACH, diverse Rege­lungen im Chemikalienrecht)

 

Als Ergebnis erhalten Sie unsere Bescheinigung mit unserem Prüfsiegel „marktfähig“ und eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse in Form einer fachtechnischen Kurzstellungnahme.

                                                                                                                                           

Möchten Sie weitergehende Informationen? Sprechen Sie uns an!

 

 

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Dr. Hans-Jürgen Streibel
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 16
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