Um ein Produkt in der Europäischen Union auf den Markt zu bringen, muss geprüft werden, ob
die einschlägigen Vorschriften und Normen für ein Inverkehrbringen erfüllt sind. Mit der Bescheinigung zur Marktfähigkeit soll für Ihre Produkte durch Prüfung des Gerätes und dessen Begleitpapieren zum Ausdruck gebracht werden, dass die relevanten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union plausibel eingehalten werden.
Um ein Produkt in der Europäischen Union auf den Markt zu bringen, muss geprüft werden, ob
die einschlägigen Vorschriften und Normen für ein Inverkehrbringen erfüllt sind. Mit der Bescheinigung zur Marktfähigkeit soll für Ihre Produkte durch Prüfung des Gerätes und dessen Begleitpapieren zum Ausdruck gebracht werden, dass die relevanten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union plausibel eingehalten werden.
Die Prüfung unterteilt sich in allgemeine Prüfanforderungen (für alle Produkte zutreffend) und spezielle Prüfanforderungen (je nach Produktart, wie beispielsweise Elektrogeräte, Büroartikel, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung o. Ä.).
Wir überprüfen für Sie, ob Ihre Produkte über die notwendigen Zulassungen und Registrierungen aus den Regelungsbereichen der Produktverantwortung verfügen und die Konformitätserklärungen zum einen vollständig und zum anderen aktuell sind.
Fehlende Konformitätsbewertungsverfahren, Zulassungen oder Registrierungen leiten wir für Sie in die Wege, wie beispielsweise die GS-Prüfung oder CE-Erklärung für die Normenkonformität, die Registrierung von Elektrogeräten bei Stiftung-ear nach ElektroG, die Lizenzierung von Verpackungen bei einem Dualen System nach VerpackG, die Registrierung von Batterien beim Umweltbundesamt nach BattG etc.
Produktetiketten und Produktbeschreibungen werden auf fehlende umweltrechtliche Pflichtangaben geprüft. Produktinformationen aus Internetseiten oder Katalogen können hierbei problemlos mit einbezogen werden.
Des Weiteren begutachten und bewerten wir für Sie Ihre Produkte in Bezug auf die Einhaltung von Stoffgrenzwerten aus den einschlägigen Regelwerken, wie beispielsweise RoHS-Richtlinie, REACH-Verordnung, Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Wir prüfen, ob durch die stoffliche Zusammensetzung Mitteilungspflichten und ggf. Meldepflichten nach REACH bestehen.
Wir erstellen Ihnen bei bemängelten Produkten schnell und kompetent eine Risikoanalyse zur Bewertung möglicher Gefährdungen für die Gesundheit und für die Umwelt. Die Risikoanalyse ist ein geeignetes Instrument, um geeignete Maßnahmen im Umgang mit gefährlichen und bereits in Verkehr gebrachten Produkten einleiten zu können.
Als Ergebnis erhalten Sie unsere Bescheinigung mit unserem Prüfsiegel „marktfähig“ und eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse in Form einer fachtechnischen Kurzstellungnahme.
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Dr. Hans-Jürgen Streibel |