Die Regelbereiche sind auf EU-Ebene mit Richtlinien geregelt, welche sich an die Mitgliedstaaten wenden, die genannten Anforderungen in nationales Recht umzusetzen.
Da durch die Anforderungen nur der Rechtsrahmen festgelegt wird, die Detailregelungen aber den Mitgliedstaaten überlassen ist, ergeben sich unterschiedliche Umsetzungen, Auslegungen und Ausnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Insbesondere muss ein Hersteller oder Vertreiber, der in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist, diese einzelnen z. T. sehr unterschiedlichen Umsetzungen beachten. Die Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffgehalte und der Kennzeichnung sind einheitlich umgesetzt, da diese in den Richtlinien vorgegeben werden. Für die Registrierungs-, Melde- und Rücknahmepflichten ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede, die sich im Verfahren der Registrierung und Meldung, unterschiedlichen Gebührensätzen und verschiedenen Systemen der Rücknahme bemerkbar machen.
Erlangen Sie Rechtskonformität mit Hilfe unserer unabhängigen Experten, den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Diese besitzen detailliertes Wissen zur europaweiten Umsetzung der Richtlinien WEEE/RoHS und Batterien.
Sie haben bereits ein europaweites Vertriebsnetz oder wollen als Lieferant europaweit gelistet werden?
Zwar sind im Regelfall die nach nationalem Recht definierten Hersteller und gewerblichen Importeure für die Umsetzung der Pflichten nach WEEE/RoHS und Batterien verantwortlich, doch häufig erwarten diese die Übernahme der WEEE/RoHS- und Batterien-Umsetzung von ihren Lieferanten - also von Ihnen. Ggf. haben Sie selbst Interesse an einer zentralen Koordination der europäischen Registrierung, um hinreichend informiert zu sein.
Hat ein Vertreiber keinen Sitz in einem Mitgliedstaat, so kann er nunmehr dort einen „Bevollmächtigten“ beauftragen, seine Pflichten in diesem Mitgliedstaat wahrzunehmen. Insbesondere im Fernabsatz, bei dem der Vertrieb zentral von einem Mitgliedstaat aus in andere Mitgliedstaaten erfolgt, kann dies der Weg sein, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Durch unsere Partner sowie direkten Kontakte zu Registrierungsstellen können wir unmittelbar oder – wo dies vorgegeben ist – über lokal ansässige Agenten/Bevollmächtigte für Sie tätig werden.
Nutzen Sie unser Compliant Management für die Bereiche WEEE/RoHS und Batterien zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Deutschland und in allen anderen EU-Mitgliedstaaten.
Zur Registrierung in den einzelnen Ländern sollten folgende Fragen geklärt werden:
Dr. Stephanie Melchers |
Susann Sager |