Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft werden Betriebe entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und den Vorgaben des KrWG zertifiziert. Konkrete Anforderungen werden in den Vollzugshilfen[1] der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall gestellt.
Unternehmen, die einsammeln, befördern, lagern, verwerten, beseitigen, handeln und/oder vermitteln, müssen für die jeweiligen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten auditiert sein.
Wir auditieren als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) Unternehmen nach den rechtlichen Anforderungen.
Die Prüfung erfolgt innerhalb eines Tages vor Ort und beinhaltet eine Dokumentations- und eine Betriebs- bzw. Anlagenprüfung.
Vorgehensweise und Ablauf:
Zu Beginn benötigen wir eine Selbstauskunft von Ihnen und über die zertifizierenden Tätigkeiten. Im Anschluss erstellen wir Ihnen ein Angebot über einen Überwachungsvertrag während zeitgleich das Benehmensverfahren bei den Überwachungsbehörden läuft. Bei einem vor Ort Termin begutachten wir die Betriebsdokumentation, die Einrichtungen baulicher und technischer Art. Nachdem wir den Prüfbericht erstellt haben bekommen Sie ein Überwachungszertifikat einschließlich der Vergabe eines Überwachungszeichens.
Eine Wiederholungszertifizierung erfolgt nach 12 Monaten.
Zusätzlich können wir die Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb kombinieren mit der Zertifizierung von
Wir verfügen über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Elektrogeräteentsorgung, Verpackungs- und Batterieentsorgung, Gewerbeabfallverordnung und Altautoverwertung.
Prüfungen und Zertifizierungen
Gutachten
Beratungen (Auswahl)
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[1] LAGA-Mitteilung Nr. 36 „Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe“, Stand 31.01.2018